Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB´s KIRSCH Dienstleistungen GmbH

 

  1. Art und Umfang der Leistung:

Die Firma Kirsch Dienstleistungen GmbH verpflichtet sich, die vertraglich die Leistung professionell und fachgerecht auszuführen. Die Reinigungsarbeiten werden an Arbeitstagen durchgeführt (schließt Feiertage nicht ein) außer es sind schriftliche Vereinbarungen getroffen, die etwas anderes fordern. Nach Beendigung der Reinigungsarbeiten außerhalb der Geschäftszeiten schließt die Firma Kirsch Dienstleistungen GmbH ab und schaltet das Licht aus, soweit nicht anders vereinbart.

 

  1. Reinigungspersonal:

Die Kirsch Dienstleistungen GmbH stellt die geforderten Arbeitskräfte. Es wird fachlich geeignetes Personal eingesetzt. Für passende Arbeitskleidung sorgt die Firma Kirsch Dienstleistungen GmbH. Ausländisches Personal darf nur mit Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung eingesetzt werden. Das eingesetzte Personal wird durch die Firma Kirsch Dienstleistungen GmbH überwacht und angewiesen. Die Objektleitung ist bezüglich des Weisungsrechts Vertreter der Firma Kirsch Dienstleistungen GmbH. Dem Personal ist ausdrücklich untersagt, Einblick in Schriftstücke, Akten, Hefter usw. zu nehmen sowie Schränke, Schreibtische oder sonstige Behältnisse zu öffnen. Das Personal ist über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bekannt werden, zu Stillschweigen verpflichtet. Das Personal ist ferner verpflichtet, alle Gegenstände, die in den zu reinigenden Räumen gefunden werden, beim Auftraggeber abzugeben. Dem Personal ist es nicht gestattet Personen, die nicht von der Firma Kirsch Dienstleistungen GmbH eingesetzt werden, zur Arbeitsstelle mitzunehmen.

 

  1. Werkzeuge und Mittel:

Die Firma Kirsch Dienstleistungen GmbH stellt alle erforderlichen Geräte, Reinigungsmittel und Pflegemittel in benötigter Menge zur Verfügung. Für alle Arbeiten werden nur hochwertige Reinigungsmittel verwendet. Ätzende und säurehaltige Mittel dürfen – mit Ausnahme für Toiletten – nicht verwendet werden. PVC-Böden werden mit rutschfesten und antistatischen Mitteln gereinigt. Der Auftraggeber stellt das zur Reinigung notwendige Wasser, Strom, Papier- und Mülltonnen, Handtücher und Toilettenpapier sowie einen für die Unterbringung der Hilfsmittel (Material, Maschinen, Geräte) verschließbaren Raum, Schrank o.ä. zur Verfügung und übernimmt dafür die Kosten.

 

  1. Aufenthaltsräume:

Der Auftraggeber verpflichtet sich, geeignete Räume für das Personal der Firma Kirsch Dienstleistungen GmbH kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Firma Kirsch Dienstleistungen GmbH sorgt dafür, dass bei der Benutzung der Räume und der Begehung alle gesetzlichen und behördlichen Auflagen eingehalten werden.

 

 

 

  1. Gewährleistung / Erfüllung des Auftrags

Die Werkleistungen der Firma Kirsch Dienstleistungen GmbH gelten als erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich, spätestens binnen 24 Stunden schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Art und Umfang des Mangels muss dabei beschrieben werden. Im Falle einer Nichterfüllung hat der Auftraggeber unbeschadet der Vorschrift des § 281 Abs. 2 BGB der Firma Kirsch Dienstleistungen GmbH eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Bei Werkleistungen erfolgt die Abnahme ggf. auch abschnittsweise, spätestens 24 Stunden nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch die Firma Kirsch Dienstleistungen GmbH Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt die Leistung als abgenommen. Werden vom Auftraggeber bei der festgelegten Leistung berechtigt Mängel beanstandet, so ist die Firma Kirsch Dienstleistungen GmbH zur Nacherfüllung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an die Firma Kirsch Dienstleistungen GmbH weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen ebenso, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit zu reinigenden Flächen trifft.

 

  1. Schlüsselvorschriften und Notfallvorschriften

Die für den Dienst notwendigen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder fahrlässig durch das Personal der Firma Kirsch Dienstleistungen GmbH herbeigeführte Schlüsselbeschädigungen haftet die Firma Kirsch Dienstleistungen GmbH im Rahmen der Ziffer 11.

 

  1. Ausführung durch andere Unternehmen.

Die Firma Kirsch Dienstleistungen GmbH darf zur Erfüllung ihrer Leistungen andere Unternehmen beauftragen, soweit nichts anderes Vertraglich vereinbart wurde.

 

  1. Unterbrechung der Reinigung

Im Kriegs- oder Streikfall, bei Unruhen und anderen Fällen oder höherer Gewalt, kann die Firma Kirsch Dienstleistungen GmbH den Reinigungsdienst, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen.

 

  1. Nichtzahlung des Entgeltes

Bei Zahlungsverzug ruhen die Reinigungsverpflichtungen der Firma Kirsch Dienstleistungen GmbH nebst deren Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Verpflichtung zur Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag entbunden ist. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme der vereinbarten Leistung in Verzug, kann die Firma Kirsch Dienstleistungen GmbH im Falle gesetzlicher Voraussetzungen Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Firma Kirsch Dienstleistungen GmbH bleibt überlassen, die Höhe ihres Anspruchs darzulegen und stattdessen als Schadenersatz wegen Nichterfüllung für jede nicht abgenommene Reinigungsstunde 30 % des Stundensatzes zu beanspruchen. Der Auftraggeber hat das Recht, nachzuweisen, dass der Firma Kirsch Dienstleistungen GmbH, durch den Abnahmeverzug kein Schaden oder ein Schaden in nur geringerer Höhe entstanden ist.

  1. Rechtsnachfolge Bei Tod des Auftraggebers

tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf die persönlichen Belange des Auftraggebers abgestellt war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderung im Bereich der Firma Kirsch Dienstleistungen GmbH wird der Vertrag nicht berührt.

 

  1. Haftung und Haftungsbegrenzung

Ist der Auftraggeber Kaufmann, haftet die Firma Kirsch Dienstleistungen GmbH im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren leitenden Angestellten verursacht werden. Beruht die Verursachung auf einfacher Fahrlässigkeit, haftet die Firma Kirsch Dienstleistungen GmbH Grunde nach nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt sind. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Ist der Auftraggeber Nichtkaufmann, haftet die Firma Kirsch Dienstleistungen GmbH auch für Schäden, die ihre sonstigen Erfüllungsgehilfen verursachen. Obliegt der Firma Kirsch Dienstleistungen GmbH ausnahmsweise eine Haftung im Bereich der einfachen Fahrlässigkeit, so ist ihre Haftung der Höhe nach auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt, der folgenden Haftungshöchstsummen entspricht:

 

€ 10.000.000.- für Personenschäden

€ 10.000.000.- für Sachschäden je Schadensfall

€ 10.000.000.- für Schlüsselschäden je Schadensfall

€ 10.000.000.- für Tätigkeitsschäden

nicht ersatzfähig sind in diesem Bereich folglich alle atypischen, nicht voraussehbaren Schäden. Dazu zählen insbesondere Schäden, die mit der Dienstleistung der Firma Kirsch Dienstleistungen GmbH in keinem Zusammenhang stehen, wie z.B. bei Bedienung von Fenstereinrichtungen oder bei der Bedienung und Betreuung von Maschinen, Heizvorrichtungen, elektrische Anlagen o.ä.

 

  1. Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftpflichtansprüche unverzüglich schriftlich zu stellen.

 

  1. Zahlung des Entgelts

Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort nach Rechnungsstellung zahlbar (ohne Abzug). Bei Verträgen mit wiederkehrenden Leistungen im Rahmen eines kontinuierlichen Reinigungsauftrages stellt die Firma Kirsch Dienstleistungen GmbH die Leistung jeweils zum letzten des laufenden Monats dem Auftraggeber in Rechnung, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Firma Kirsch Dienstleistungen GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, wenn die Firma Kirsch Dienstleistungen GmbH den Auftraggeber über die Art der folgenden Verrechnung informiert. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Firma Kirsch Dienstleistungen GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma Kirsch Dienstleistungen GmbH über den Betrag verfügen kann. Mahnungen werden dem Auftraggeber mit € 10,00 in Rechnung gestellt. Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist die Firma Kirsch Dienstleistungen GmbH berechtigt, ab dem betreffenden Zeitpunkt Zinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen. Sollte der Firma Kirsch Dienstleistungen GmbH Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, oder sich dieser der Firma Kirsch Dienstleistungen GmbH gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug befindet, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig. Die Firma Kirsch Dienstleistungen GmbH ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen und bis zur vollständigen Zahlung keine weiteren Leistungen zu erbringen. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder von beiden Seiten unstreitig sind. Ist das Vertragsverhältnis gekündigt, so ist die Firma Kirsch Dienstleistungen GmbH berechtigt die bis zum Vertragsende geschuldeten Leistungen sofort abzurechnen. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber zur Vorausleistung verpflichtet.

 

  1. Preisänderung

Die Firma Kirsch Dienstleistungen GmbH kann eine Preisanpassung bei Vorliegen nachfolgender Voraussetzungen vom Auftraggeber verlangen: (I) Anteilig; Lohn- und Lohnfolgekosten am Gesamtpreis werden 90% vereinbart. (II) Ergeben sich nach Abschluss dieses Vertrages Lohnänderungen (Erhöhung oder Senkung), andere tarifliche Vereinbarungen oder Änderungen bei den Sozialabgaben, die sich unmittelbar auf die Lohn- und/oder Lohnfolgekosten auswirken, so können die in § 1 vereinbarten Preise auf schriftlichen Antrag und unter Nachweis des Grundes durch die Firma Kirsch Dienstleistungen GmbH geändert werden. (III) Für die Frage, ob und in welchem Umfang eine Lohnänderung vorliegt, ist der zwischen dem Gebäudereiniger-Handwerk des jeweiligen Tarifgebiets und den zuständigen Gewerkschaften abgeschlossene Lohn- und Rahmentarifvertrag maßgebend. (IV) Preisänderungen, die aufgrund neu abgeschlossener Tarifverträge vereinbart werden, treten frühestens am Tage in Kraft, der von den Tarifvertragsparteien ausgehandelt worden ist. Anträge, die später als drei Monate nach Abschluss des Tarifvertrages eingehen, können nur vom ersten Tag des Eingangsmonats an berücksichtigt werden. Der Eingang eines Änderungsantrags ist dem Antragsteller unter Angabe des Eingangsdatums schriftlich zu bestätigen; in Zweifelsfällen ist das Datum des Posteingangsstempels entscheidend. (V) Eine Preisanpassung kann frühestens ein Jahr nach Vertragsbeginn vereinbart werden.

 

  1. Vertragsbeginn, Vertragskündigung

Der Vertragsbeginn richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung. Das Vertragsverhältnis kann nach der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von sechs Wochen zum 31.03., 30.6., 30.09. oder 31.12. eines jeden Jahres schriftlich gekündigt werden. Die Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits nach Maßgabe des          § 314 BGB unberührt.

 

 

 

  1. Vertragswirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so sind sie derart umzudeuten, dass der mit der ungültigen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.

 

  1. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist im vollkaufmännischen Geschäftsverkehr und im Geschäftsverkehr mit Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens Stuttgart.